Behördenwillkür im Landkreis Uckermark

Initiative gegen die Förderung von Denunziantentum und Regieren vom Schreibtisch ohne Bürgernähe

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Nach fast einem Jahr Recherche und weiteren unglaublichen Details zur Sache verstärkt sich die Vermutung einer Kumpanei zwischen der Baubehörde des Landkreises Uckermark und meinen mich weiterhin denunzierenden Nachbarn Müller und Pezenka-Ensslin, die mit mittlerweile schon kriminellen Energien und perfiden Verleumdungen versuchen, Ihre Interessen gegen mich durchzusetzen.

 

In meinen bisherigen Ausführungen hatte ich von meinen Erlebnissen berichtet, die ich im Zusammenhang mit einem Nutzungsverbot meines beim Ort Röddelin in der Uckermark liegenden Bungalows erfahren konnte. Die diesbezüglichen Zusammenhänge zwischen Müller und dem Chef der zuständigen Baubehörde des Landkreises Uckermark Harder wurden bereits entsprechend des Schriftverkehrs zwischen beiden kommentiert.

Bisher wenig Beachtung in der „Anordnung der Nutzungsuntersagung meines Bungalows“ von der Unteren Baubehörde des Landkreises Uckermark fand dabei die Aussage:

Es gibt aber auch Indizien für eine Nutzung der Bungalows in Gestalt einer Nachbarbeschwerde“

Nach längerem Versuch dieser Aussage habhaft zu werden, habe ich sie nun von der Baubehörde erhalten und war und bin immer noch fassungslos über den Inhalt dieser sogenannten Nachbarbeschwerde Müller, die offensichtlich ungeprüft zum Anlass genommen wurde in benannter Art und Weise gegen mich vorzugehen. Dies dann wiederum in treuer Gefolgschaft von Müllers Nachbarin Pezenka-Ensslin.

Da die Erwähnten in ihrer „Beschwerde“ auch andere, auf dem Gesamtareal ansässige Eigentümer denunzieren, möchte ich mich nur auf die gegen mich gerichteten markierten Aussagen in der Mailaussage beschränken, die wie folgt inszeniert wurden:

Auszug 3620- 21 – 32 Seiten 1 bis 4

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Weitere brisante Vorgänge zur Sache im Zusammenhang mit der Anforderung der Baugenehmigung meines Nachbarn, Denunzianten und Spitzel Müller in Röddelin/Papenwiese

 

Den Interessierten zur Verfolgung meiner beschriebenen Erlebnisse mit der Baubehörde des Landkreises Uckermark, initiiert durch den Nachbarn meines Ferienhauses Müller, sollten bei ähnlichen Vorhaben ein „langer Atem“ prognostiziert werden.

Dennoch ist es immer wieder erstaunlich, mit welcher Arroganz und Ignoranz behördliche Entscheidungsträger  im beschriebenen Bauamt zur Sache agieren und letztlich selbst den Beweis für eine Vertuschungsaktion liefern. Die Gründe dafür können vorerst nur erahnt werden, lassen allerdings nach wie vor vermuten, dass eine intensive, persönliche Beziehung zwischen dem Denunzianten Müller und den Verantwortlichen im Bauamt des Landkreises Uckermark existiert. Dies wird auch deutlich im Mailverkehr zwischen Harder und Müller mit dem Wortlaut vom Bauamtschef Harder: Ich verkenne jedoch nicht, dass Ihre Interessen von den Vorgängen auf dem Grundstück (Baron) berührt sind und deshalb werden Sie von dem Ergebnis der Ermittlungen informiert, sobald dieses vorliegt. Bis dahin bitte ich um noch etwas Geduld.

 

Es konnte recherchiert werden, dass man mir die Nutzung meines Bungalows unter Strafandrohung behördlich verbietet, währenddessen Nachbar Müller für ein Gebäude gleicher Herkunft meines Bungalows (10 m voneinander entfernt) den Umbau seines Anwesens für Ferienwohnungen und Garagen von selbiger Behörde genehmigt bekommt. Dass letztlich aus dem beantragten Umbau ein kompletter Neuaufbau entstand sei nur nebenbei erwähnt und sollte in weiteren Recherchen Beachtung finden.

Konkret wurde daher die Akteneinsicht in die beschriebene Bauakte Müllers beantragt. In dem bereits veröffentlichen Bericht vom 04.04.2023 führt ein Herr Dr. Sander zur Sache als Klageabweisung aus „Es trifft zu, dass dem Nachbarn (Müller) eine Baugenehmigung erteilt worden war. Dies erfolgte vor ca. 15 Jahren und kann heute nicht mehr in Einzelheiten nachvollzogen werden“

Nur knapp 2 Monate später erklärt Herr Schley aus selbiger Behörde auf Nachfrage und Auskunftsersuchen „Sehr geehrter Herr Baron, ich beziehe mich auf den von Ihrer Bevollmächtigten gestellten Antrag auf Akteneinsicht, den diese am 23.05.2023 dahingehende näher bestimmte, dass Sie Einsicht in die Bauakte des Nachbarn benötigen. Es geht somit um die Einsicht in die Bauantragsakte zu dem Aktenzeichen 63-1078-08-30 in Gestalt des Nachtrages zum Bauantrag, der unter dem Aktenzeichen 63-1261-30 registriert ist.“

Die Aussage einer nach 15 Jahren nicht mehr nachzuvollziehenden Baugenehmigung wandelt sich also innerhalb von knapp 2 Monaten zu einem Hinweis auf 2 erteilte Genehmigungen.

Dieser Vorgang kann nur schwer kommentiert werden und nährt weiterhin den Verdacht einer engen Kumpanei.

Natürlich wird mir Akteneinsicht in das Baugeschehen von Müller mit dem Hinweis auf Datenschutz verwehrt. Im Übrigen vom selben Bauamtschef Harder, der wie obig ausgeführt Müller über alle Ergebnisse der Ermittlungen gegen mich informieren wird.

So bleibt auch in dem Falle nur der Gang zum Gericht mit der Klage auf Akteneinsicht.

Vorgänge beschriebener und erlebter Art können nicht mehr nur mit einem Kopfschütteln ignoriert werden. Die Aussage eines Verantwortlichen aus der Behörde, dass man sich eher nicht in der Rolle eines Dienstleisters sieht und man sich glücklich schätzt mit dem Bauamtschef Harder auch einen gestandenen Juristen zur Verfügung zu haben, beweist eher die wachsende Distanz zu den „Untergebenen“.

Den Verantwortlichen im Landkreis Uckermark sollte bewusst werden, dass vermittelte Politik nur so gut und verstanden werden wird, wie sie bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt. Nur mit dem Finger auf die da oben zu zeigen und sich selbst hinter Gesetzestexten und Paragraphen verstecken ohne Empathie und Verantwortung dem eigenen Volk zu vermitteln, wird nicht mehr ausreichen. Zu hoffen bleibt, dass die Zeichen der Zeit verstanden werden und Protestaktionen vor dem Landratsamt vorerst ausbleiben.

baugenehmigungen müller

 

Weitere Recherchen demnächst auf dieser Seite !

 

 

 

 

 

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Vermutungen verdichten sich und der Verdacht auf Funktionieren alter Seilschaften und privater Verquickungen in der Baubehörde der Kreisverwaltung Uckermark bekommt eine neue Dimension.

So war und ist es von Interesse zu erfahren, warum mein mich seit Jahren denunzierender Nachbar Detlef Müller auf seinem Grundbesitz, der wie meiner zu einer ehemaligen Feriensiedung der STASI gehörte, eine Baugenehmigung zum Umbau einer Ferienwohnung inkl. Garage bekam, während man gegen mich von selbiger Baubehörde mit Strafandrohung ein Betretungs-und Sanierungsverbot meines Bungalows verhängte.

baugenehmigung müller

Seit der Anforderung und Anfrage zur Einsichtnahme der Bauakte des Nachbarn Müller bei der benannten Baubehörde des Landkreises windet man sich dort in akribischer Art und Weise um die Herausgabe entsprechender Informationen. Mittlerweile ist eine Klage gegen den Landkreis Uckermark auf den Weg gebracht. So wird auch in dem Verfahren die Frage zur Baugenehmigung Müller und die kontinuierliche Weitergabe von meinen persönlichen Informationen an Müller und Co vom Landkreis geklärt werden müssen.

Informationen Inititiative verteilt Flugblätter zur bestehenden Problematik

Mit dem nun in Prenzlau verteilten Flugblatt (PDF, 1 MB) will ich weiterhin auf den bekannten Sachverhalt aufmerksam machen.
Ein entsprechender Zeitungsartikel im Nordkurier nimmt sich ebenfalls der Thematik an.

Über weitere Vorgänge werde ich hier berichten.

Brisante Fortsetzung der Ereignisse Verdacht auf funktionierende Seilschaften und Vorteilsnahme

Leider hatte sich meine Annahme, diesen seit Jahren schwelenden Vorgang endlich abschließen zu können nicht erfüllt. Stattdessen konnten durch weitere Recherchen Erkenntnisse aufgedeckt werden, die in ihrer Brisanz aufschrecken lassen in der Vermutung weiterhin funktionierender Seilschaften und Verbindungen aus geglaubten, längst vergangenen Zeiten.

Auch soll die weitere Information denen geschuldet sein, die selbst ähnliches erlebt haben und mit Ihren Infos und Beiträgen mich ermutigten, weiter Recherchen öffentlich zu teilen.

Das bisher erlebte und erfahrene führt ebenfalls zur Erkenntnis, dass es offensichtlich nicht mehr ausreicht entsprechende Informationen nur auf den Landkreis Uckermark zu beschränken. Überregionale Medien sind daher bereits kontaktiert, auch wurde die Gründung einer Allianz mit ähnlich Betroffenen initiiert.

Urheber der Attacken sind bekannt Datenschutz ein Fremdwort

Nun ist es offensichtlich und alle Mutmaßungen waren berechtigt. Die Urheber der Attacken gegen mich sind nach Akteneinsicht bei der zuständigen Baubehörde bekannt und werden nachstehend mit Namen und Anschrift benannt.

Überraschend nach der benannten Einsicht war allerdings schon die Erkenntnis, dass sich nicht nur mein unmittelbarer Nachbar Detlef Müller Papenwieser Weg 9 in 17268 Templin OT Röddelin als akribisch recherchierender Denunziant hervortat, sondern auch eine mir bisher unbekannte Nachbarin Frau Marianne Pezenka-Ensslin, Papenwieser Weg 8 in 17268 Templin OT Röddelin als aktive Unterstützerin Müllers fungiert.

Behördenwillkür im Landkreis Uckermark . Jürgen Baron . Schinkelstraße 20 . 17268 Templin . Telefon: (03987) 409510 . Mail: juergen.baron@t-online.de

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