Leider hatte sich meine Annahme, diesen seit Jahren schwelenden Vorgang endlich abschließen zu können nicht erfüllt. Stattdessen konnten durch weitere Recherchen Erkenntnisse aufgedeckt werden, die in ihrer Brisanz aufschrecken lassen in der Vermutung weiterhin funktionierender Seilschaften und Verbindungen aus geglaubten, längst vergangenen Zeiten.
Auch soll die weitere Information denen geschuldet sein, die selbst ähnliches erlebt haben und mit Ihren Infos und Beiträgen mich ermutigten, weiter Recherchen öffentlich zu teilen.
Das bisher erlebte und erfahrene führt ebenfalls zur Erkenntnis, dass es offensichtlich nicht mehr ausreicht entsprechende Informationen nur auf den Landkreis Uckermark zu beschränken. Überregionale Medien sind daher bereits kontaktiert, auch wurde die Gründung einer Allianz mit ähnlich Betroffenen initiiert.
Was war bisher geschehen ?
Die bisher unter Chronologie in der Präsentation www.behoerdenwillkuer-im-landkreis -uckermark.de dokumentierten Ereignisse veranlassten mich schließlich zu deren Veröffentlichung, unter anderen auch mit dem Hinweis in regionalen Medien.
In Folge wurde ich von der Landrätin Dörk telefonisch zu einem persönlichen Gespräch in der Kreisverwaltung Uckermark eingeladen. Es erfolgte eine Bestätigung dieser Einladung per Mail.
Zu meiner Verwunderung nahm allerdings nicht die Landrätin an der benannten Sitzung teil, sondern ihr 3.Beigeordneter Stornowski und der Leiter der Baubehörde des Landkreises Harder.
Der Ablauf der Besprechung in der Kreisverwaltung des Landkreises Uckermark in Prenzlau am 22.03.22 um 14.30 Uhr im Beisein der benannten Herren verlief etwa wie folgt.
Tenor des Gesprächs war die mir unter Androhung von Strafgeldern verwehrte Inanspruchnahme meiner beiden Bungalows in Röddelin/Papenwiese. Der Einwand auf den nicht mehr gegebenen Bestandsschutz hinsichtlich aufgegebener Nutzung konnte von mir entkräftet werden, da die Gebäude nachweislich nach der Aufgabe von der Staatssicherheit der DDR vom ehemaligen Eigentümer und danach durch mich weiter genutzt wurden.
Als weiteres Indiz für die Verwehrung weiterer Nutzung durch mich verwies man auf eine bisher nicht nachweisbare Baugenehmigung meiner Gebäude. Ich erklärte bereits mit dem entsprechenden Stasi-Unterlagenarchiv in Kontakt zu sein, um eine Baugenehmigung nachweisen zu können.
Weiterhin wurde von den Herren die wiederaufbaufähige Substanz meiner Gebäude angezweifelt. Wir einigten uns auf die Verabredung eines Vororttermins um mit der Baubehörde eine Sichtung vorzunehmen. Letztlich sollte lediglich diese Prüfung der Substanz über eine weitere Ausbaufähigkeit und Duldung meiner Aktivitäten entscheiden. (diese Aussage blieb leider ein Lippenbekenntnis und wurde nie mehr erwähnt)
Allem Anschein war ich nach dem Ende des Gesprächs guter Hoffnung auf eine gefundene Lösung des Problems. Dies erwies sich allerdings als großer Irrtum.
Gutgläubigen die in ähnliche Situationen bezüglich angebotener Gespräche in beschriebene Behörden gelangen, sollten gut beraten sein, dies nie ohne Begleitung und ohne unterzeichnetes Gesprächsprotokoll zu tun ! Selbst das Verdrehen von eigenen Aussagen scheint offensichtlich ein probates Mittel zur Durchsetzung getätigter Anordnungen zu sein.
Statt der erwarteten Umsetzung der Ankündigungen Harders bezüglich der Prüfung der Bausubstanz und belegbarer Baugenehmigung meines Gebäudes kam nach wiederkehrenden Anfragen meiner Rechtsanwältin am 20.09.22 die Zurückweisung meines Widerspruches vom 21.12.2021.
Die Behörde hatte also 9 Monate für eine Reaktion gebraucht, diese sich allerdings mit satten 400,00 € honorieren lassen.
Der Bescheid enthält erstmal bekanntes und vieles wird einfach wiederholt zitiert. Bezeichnend ist die Aussage unter II im 2. Absatz:
„Für eine Anordnung zur Baueinstellung ist also bereits die formelle Illegalität, d.h. das Bauen ohne die erforderliche Baugenehmigung ausreichend. Eine solche wäre aber erforderliche gewesen…“
Offensichtlich hatte der Chef der Bauabteilung nach unserem Gespräch am 22.03.2022 vergessen, dass von mir erwähnt wurde, eine Baugenehmigung für die Errichtung der Gebäude bereits im Archiv der Stasi angefragt zu haben. Mittlerweile liegt diese vor und wird Bestandteil der Klage gegen die über mich verhängten Maßnahmen sein.
Interessant wird es dann wieder im letzten Absatz mit der Begründung, dass meine Aussage im Gespräch am 22.02.22
„meine Gebäude wären im Rahmen eines Ferienlagers der Stasi errichtet worden“
deshalb müsste die derzeitige Nutzung durch mich verwehrt werden, da sie dann ja zu privaten Erholungszwecken dienen würde. Einerseits wurde diese Äußerung nie von mir gegeben, andererseits ist die Aussage ein Indiz dafür behördlich alles zu versuchen, sich rechtlich auf der sicheren Seite zu wähnen. Auf den folgenden Seiten wird die „rechtliche“Position nochmals akribisch u.a. auch mit Gesetzeshinweisen untermalt. In wie weit dies dann alles von Relevanz sein wird, offenbart letztlich die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Potsdam. Eine Klage ist bereits eingereicht, die Verhandlungen werden ebenfalls veröffentlicht werden.
Eine unglaubliche Vorahnung wurde Realität
Wie bereits erwähnt bekam ich nach längerem Warten aus der Stasiunterlagenbehörde umfangreiches Unterlagenmaterial zum ehemaligen Stasi Objekt Papenwiese. Dokumentiert sind etliche Genehmigungen zum Bau der einzelnen Objekte (inkl. meiner Bungalows), zur Lage der anliegenden Medien, der Nutzung und vieles andere mehr.
Bei der Sichtung des mitgeschickten Lageplans traute ich meinen Augen kaum. Das im Plan rot markierte, ehemalige Mehrzweckgebäude der Stasi gehört heute inklusive zugehörigem Grundstück (blau markiert) meinem Nachbarn, Widersacher und Denunzianten Uwe Müller. Meine Recherche ergab, dass Müller diesen Bereich inkl. Gebäude nach 1990 von den Alteigentümern erwarb.
Also aus dem Ensemble heraus kaufte von dem heute von der Baubehörde behauptet wird, es lägen keine Baugenehmigungen vor, der Bestandsschutz wäre verwirkt, die Nutzungsart ist nicht gegeben usw.
Meine Bungalows befinden sich wie im Lageplan ersichtlich etwa 15 m entfernt.
Tatsache macht fassungslos
Vollkommen fassungslos macht allerdings die Tatsache, dass Müller nicht nur eine Baugenehmigung für den Umbau seines Gebäudes zu einer Ferienwohnung und Doppelgarage erhielt, sondern aus dem genehmigten Umbau unverhohlen ein Neubau entstand.
Berechtigter Weise sind jetzt viele Fragen offen und zu klären
- Wie kam Müller zu seiner Baugenehmigung? Waren alte Verbindungen oder Seilschaften aktiv die bis in zuständige Behörden reichten oder immer noch reichen? Die Frage ist mehr als berechtigt, da Müller mit unverhohlener Intensität und Sicherheit gegen mich und meine Existenz in Papenwiese vorgeht und er über sämtliche behördliche Aktivitäten gegen mich informiert wird. Selbst von Müller zur Verfügung gestellte Fotos von meinem Objekt finden Verwendung in benannter Behörde.
- Wer hat die vorhandene Genehmigung für einen Umbau zu einem Neubau zu verantworten? Der Fakt hätte spätestens bei einer Bauabnahme auffallen müssen.
- Hatte Müller die Baubehörde getäuscht und sich die Baugenehmigung erschlichen? Für den Fall müsste in Falle der Gleichbehandlung der Aktivitäten auf dem Territorium sein Objekt abgetragen bzw. in den alten Zustand zurückversetzt werden.
Der beschriebene Vorgang bedarf dringender Aufklärung. Mittlerweile fühle ich mich auf Grund benannter Erkenntnisse nicht mehr gehalten Infos zum Sachverhalt territorial im Landkreis Uckermark zu belassen. Sollte sich nach weiteren Recherchen herausstellen, dass alte Verbinden oder Seilschaften weiterhin existieren bzw. aktiv sind, müsste die weitere Existenz auch politisch verantwortlicher in ihren Verantwortungsbereichen des Landkreises Uckermark mehr als hinterfragt werden.
Weitere Informationen erfolgen zeitnah!
Simone
…seit wann sollte es denn Gerechtigkeit geben? Das ist doch vollkommen blauäugig. Wir
haben 20 Jahre um eine Baugenehmigung gekämpft, sie dann erhalten, weil Straßenausbaubeiträge in Größenordnungen anstanden und da man die bei uns natürlich erheben wollte, dann den angeblichen Außenbereich plötzlich zum Innenbereich erklärte,
wir waren schlappe 30.000,- ärmer und um eine Baugenehmigung reicher.
Was will man dazu schon sagen, Menschen sind nicht nett, Behörden damit auch nicht.
Guter Rat, solcherart Probleme löst kein Anwalt!
Anonym Selbstschutz
Diese Behörde agiert nach meiner persönlichen Erfahrung und Einschätzung anscheinend recht willkürlich und für mich nicht nachvollziehbar.
Für die Baugenehmigung für einen neuen Anbau, der auf der Fläche eines zuvor schon vorhandenen legal errichteten Anbaus nach dessen Rückbau erfolgen sollte, das aber nur mit ⅓ der Größe des zuvor vorhandenen Bauwerks, wurde tatsächlich ein neues Bodengutachten verlangt.
Man möge es sich auf der Zunge zergehen lassen:
Ein erneutes Gutachten für einen Bruchteil des Baugrunds, der zuvor schon mit einem größeren Gebäudeteil bebaut war.
Meine persönliche Meinung dazu: Willkürlich und unangemessen veranlasstes Hochtreiben der Kosten, oder kurz gesagt Schikane.