Vermutungen verdichten sich und der Verdacht auf Funktionieren alter Seilschaften und privater Verquickungen in der Baubehörde der Kreisverwaltung Uckermark bekommt eine neue Dimension.

So war und ist es von Interesse zu erfahren, warum mein mich seit Jahren denunzierender Nachbar Detlef Müller auf seinem Grundbesitz, der wie meiner zu einer ehemaligen Feriensiedung der STASI gehörte, eine Baugenehmigung zum Umbau einer Ferienwohnung inkl. Garage bekam, während man gegen mich von selbiger Baubehörde mit Strafandrohung ein Betretungs-und Sanierungsverbot meines Bungalows verhängte.

baugenehmigung müller

Seit der Anforderung und Anfrage zur Einsichtnahme der Bauakte des Nachbarn Müller bei der benannten Baubehörde des Landkreises windet man sich dort in akribischer Art und Weise um die Herausgabe entsprechender Informationen. Mittlerweile ist eine Klage gegen den Landkreis Uckermark auf den Weg gebracht. So wird auch in dem Verfahren die Frage zur Baugenehmigung Müller und die kontinuierliche Weitergabe von meinen persönlichen Informationen an Müller und Co vom Landkreis geklärt werden müssen.

Die Haltung des Landkreises erklärt schon mal in der  Klageabweisung das Rechtsamt des Landkreises Herrn Dr. Sander:

Es trifft zu, dass dem Nachbarn eine Baugenehmigung erteilt worden war. Diese erfolgte vor ca. 15 Jahren und kann heute nicht mehr in Einzelheiten nachvollzogen werden. Darauf kommt es aber ersichtlich auch nicht an. Denn aus diesem Grund kann der Kläger schlechterdings keinen Anspruch auf eine Baugenehmigung herleiten.

Die Behörde kann also nach 15 Jahren in ihrem Haus nicht mehr in Einzelheiten eine Baugenehmigung nachvollziehen!

Von mir wurde der Nachweis einer Baugenehmigung für mein Gebäude verlangt und letztlich erbracht. Diese Baugenehmigung ist allerdings vor etwa 40 Jahren erstellt worden. Weiterhin ist Herrn Dr. Sander offensichtlich entgangen, dass ich gar keinen Bauantrag gestellt hatte, sondern lediglich meinen Bungalow in der Substanz sanieren möchte.

Brisant wird nun allerdings die Angelegenheit nach konkreter Beantragung der Bauakte Müller im Juni 2023.

Der Amtsleiter des Bauordnungsamtes Harder lehnt mit dem Hinweis, dass die Baugenehmigungsakte in der Gesamtheit eine Sammlung personenbezogener Daten enthält ein Akteneinsichtsgesuch ab. Nachstehend die Mail von Harder an meine Rechtsanwältin:

info@rechtsanwaelte-templin.de
Von: „Rene Harder“ <Rene.Harder@uckermark.de>
Datum: 12.06.2023, 10:55 Uhr
An: info@rechtsanwaelte-templin.de
Kopie an: „René Schley“ <rene.schley@uckermark.de>
Betreff: 298/21 MS10 Baron ./. LK UM – Antrag auf Akteneinsicht in die Bauakte Detlef Müller
Sehr geehrte Frau Mauersberger,
ich beziehe mich auf Ihre Nachricht vom 23.05.2023, mit der Sie klarstellten, dass Sie „Einsicht in die Bauakte des Nachbarn, Detlef
Müller (…) benötigen“.
Ihr Antrag ist mir zur Entscheidung vorgelegt worden. Ich ziehe in Erwägung, das Akteneinsichtsgesuch zurückzuweisen. Bevor darüber
eine Entscheidung getroffen wird, möchte ich einige Hinweise geben und Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme einräumen.
Die Baugenehmigungsakte ist in ihrer Gesamtheit eine Sammlung personenbezogener Daten. Der Begriff der personenbezogenen
Daten ist in Art. 4 Nr. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) legal definiert. Demnach sind unter „personenbezogenen Daten“
alle Informationen zu verstehen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; als identifizierbar wird
eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu
einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck
der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person
sind, identifiziert werden kann.
Erfasst sind damit alle Informationen, die über die Bezugsperson etwas aussagen, unabhängig davon, welchen Lebensbereich sie
betreffen. Dies schließt neben den Angaben über den Betroffenen selbst, seine Identifizierung und Charakterisierung auch Angaben zu
einen auf ihn beziehbaren Sachverhalt ein. Dazu gehören wiederum auch die rechtlichen, sozialen, wirtschaftlichen und sonstigen
Beziehungen des Betroffenen zur Umwelt. Der Terminus der personenbezogenen Daten ist damit außerordentlich weit zu verstehen
(Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. Juni 2017 – 15 A 1288/16).
Zwar sind die personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO von solchen Daten abzugrenzen, die sachbezogen sind.
Sachbezogen sind Daten, die eine Sache beschreiben. Wird allerdings mit der Sachinformation zugleich eine Aussage zur
Bezugsperson getroffen, so handelt es sich insoweit auch um ein personenbezogenes Datum. Sachbezogene Daten sind mithin dann
personenbezogen, wenn sie die Sache identifizieren und in dem nach dem jeweiligen Lebenszusammenhang zur Beschreibung der
Person-Sach-Beziehung notwendigen Umfang charakterisieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. März 2010 – 6 A 2.09).
Nach der Rechtsprechung des EuGH sind personenbezogene Daten nicht lediglich sensible oder private Informationen, sondern alle
Arten von Informationen und damit auch solche mit Sachbezug, die aufgrund ihres Inhalts, ihres Zwecks oder ihrer Auswirkungen mit
einer bestimmten Person verknüpft sind (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Dezember 2017, Rs. C-434/16).
Haben demzufolge Sachangaben im jeweils gegebenen Kontext Auswirkungen entweder auf die rechtliche, die wirtschaftliche oder die
soziale Position des Betroffenen oder eignen sie sich zur Beschreibung seiner individuellen Verhältnisse, so sind sie ihm als eigene
personenbezogene Daten zuzurechnen.
Nur dann, wenn solche Auswirkungen ausgeschlossen sind, bleiben es reine Sachdaten. Solche Auswirkungen sind hier aber gerade
nicht ausgeschlossen. Selbst die Angaben über den Wohnungszuschnitt bzw. die Lage und Nutzung einzelner Räume und Zugänge
haben einen Personenbezug.
Nach alledem sind damit dem Grunde nach sämtliche Angaben, die in Bauakten, vor allem im Bauantrag und Baugenehmigungen,
enthalten sind, auch personenbezogen. Gem. § 5 Abs. 1 AIG ist ein Antrag auf Akteneinsicht abzulehnen, soweit personenbezogene
Daten offenbart würden; es sei denn, die betroffene Person hat der Offenbarung zugestimmt oder die Offenbarung ist durch eine
andere Rechtsvorschrift erlaubt. Da das nicht der Fall ist, dürfte der Antrag auf Akteneinsicht erfolglos bleiben müssen.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 22.06.2023.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Harder
Amtsleiter
Landkreis Uckermark
Bauordnungsamt
Karl-Marx-Str. 1
17291 Prenzlau
Telefon: 03984/701063
eMail:Rene.Harder@uckermark.de
— weiterführende Informationen —
-> Informationen zum Datenschutz untere Bauaufsicht – Bauordnungsamt
-> Informationen zum Datenschutz untere Denkmalschutzbehörde – Bauordnungsamt

Der Landkreis Uckermark stellt für E-Mails mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten die zentrale E-Mail-Adresse
„landkreis@uckermark.de“ zur Verfügung. Für alle anderen E-Mail-Adressen der Kreisverwaltung wird der rechtsverbindliche Zugang
ausdrücklich nicht eröffnet.
Der Empfang von E-Mail ist auf eine Gesamtgröße von 20MB begrenzt.
Anhänge werden nur in den Dateiformaten pdf, xps, txt, csv, xml, rtf, docx, xlsx, ppsx, odt, ods, odp, jpg und bmp akzeptiert.

Selbiger Amtsleiter hatte im Vorfeld freizügig Vorgänge und Daten über mich an Müller und seine Mitstreiterin Pezenka-Ensslin herausgegeben, was mit dem Hinweis von Harder an benannte Akteure in einer Mail vom 25.10.2022 gipfelte:

Ich verkenne jedoch nicht, dass Ihre Interessen von den Vorgängen auf dem Grundstück (Baron) berührt sind und deshalb werden Sie von dem Ergebnis der Ermittlungen informiert, sobald dieses vorliegt. Bis dahin bitte ich um noch etwas Geduld.

Offensichtlich spielen meine personenbezogenen Daten für die Weitergabe an Müller und Co für Harder keine Rolle. Man ist diesbezüglich in regem Austausch.

Ein Vertuschungsversuch im Zusammenhang mit der Bauakte Müller ist mittlerweile offensichtlich und der Verdacht von privaten Interessen und Machenschaften verdichtet sich.

 

Weitere Recherchen demnächst auf dieser Seite !