Weitere brisante Vorgänge zur Sache im Zusammenhang mit der Anforderung der Baugenehmigung meines Nachbarn, Denunzianten und Spitzel Müller in Röddelin/Papenwiese
Den Interessierten zur Verfolgung meiner beschriebenen Erlebnisse mit der Baubehörde des Landkreises Uckermark, initiiert durch den Nachbarn meines Ferienhauses Müller, sollten bei ähnlichen Vorhaben ein „langer Atem“ prognostiziert werden.
Dennoch ist es immer wieder erstaunlich, mit welcher Arroganz und Ignoranz behördliche Entscheidungsträger im beschriebenen Bauamt zur Sache agieren und letztlich selbst den Beweis für eine Vertuschungsaktion liefern. Die Gründe dafür können vorerst nur erahnt werden, lassen allerdings nach wie vor vermuten, dass eine intensive, persönliche Beziehung zwischen dem Denunzianten Müller und den Verantwortlichen im Bauamt des Landkreises Uckermark existiert. Dies wird auch deutlich im Mailverkehr zwischen Harder und Müller mit dem Wortlaut vom Bauamtschef Harder: Ich verkenne jedoch nicht, dass Ihre Interessen von den Vorgängen auf dem Grundstück (Baron) berührt sind und deshalb werden Sie von dem Ergebnis der Ermittlungen informiert, sobald dieses vorliegt. Bis dahin bitte ich um noch etwas Geduld.
Es konnte recherchiert werden, dass man mir die Nutzung meines Bungalows unter Strafandrohung behördlich verbietet, währenddessen Nachbar Müller für ein Gebäude gleicher Herkunft meines Bungalows (10 m voneinander entfernt) den Umbau seines Anwesens für Ferienwohnungen und Garagen von selbiger Behörde genehmigt bekommt. Dass letztlich aus dem beantragten Umbau ein kompletter Neuaufbau entstand sei nur nebenbei erwähnt und sollte in weiteren Recherchen Beachtung finden.
Konkret wurde daher die Akteneinsicht in die beschriebene Bauakte Müllers beantragt. In dem bereits veröffentlichen Bericht vom 04.04.2023 führt ein Herr Dr. Sander zur Sache als Klageabweisung aus „Es trifft zu, dass dem Nachbarn (Müller) eine Baugenehmigung erteilt worden war. Dies erfolgte vor ca. 15 Jahren und kann heute nicht mehr in Einzelheiten nachvollzogen werden“
Nur knapp 2 Monate später erklärt Herr Schley aus selbiger Behörde auf Nachfrage und Auskunftsersuchen „Sehr geehrter Herr Baron, ich beziehe mich auf den von Ihrer Bevollmächtigten gestellten Antrag auf Akteneinsicht, den diese am 23.05.2023 dahingehende näher bestimmte, dass Sie Einsicht in die Bauakte des Nachbarn benötigen. Es geht somit um die Einsicht in die Bauantragsakte zu dem Aktenzeichen 63-1078-08-30 in Gestalt des Nachtrages zum Bauantrag, der unter dem Aktenzeichen 63-1261-30 registriert ist.“
Die Aussage einer nach 15 Jahren nicht mehr nachzuvollziehenden Baugenehmigung wandelt sich also innerhalb von knapp 2 Monaten zu einem Hinweis auf 2 erteilte Genehmigungen.
Dieser Vorgang kann nur schwer kommentiert werden und nährt weiterhin den Verdacht einer engen Kumpanei.
Natürlich wird mir Akteneinsicht in das Baugeschehen von Müller mit dem Hinweis auf Datenschutz verwehrt. Im Übrigen vom selben Bauamtschef Harder, der wie obig ausgeführt Müller über alle Ergebnisse der Ermittlungen gegen mich informieren wird.
So bleibt auch in dem Falle nur der Gang zum Gericht mit der Klage auf Akteneinsicht.
Vorgänge beschriebener und erlebter Art können nicht mehr nur mit einem Kopfschütteln ignoriert werden. Die Aussage eines Verantwortlichen aus der Behörde, dass man sich eher nicht in der Rolle eines Dienstleisters sieht und man sich glücklich schätzt mit dem Bauamtschef Harder auch einen gestandenen Juristen zur Verfügung zu haben, beweist eher die wachsende Distanz zu den „Untergebenen“.
Den Verantwortlichen im Landkreis Uckermark sollte bewusst werden, dass vermittelte Politik nur so gut und verstanden werden wird, wie sie bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt. Nur mit dem Finger auf die da oben zu zeigen und sich selbst hinter Gesetzestexten und Paragraphen verstecken ohne Empathie und Verantwortung dem eigenen Volk zu vermitteln, wird nicht mehr ausreichen. Zu hoffen bleibt, dass die Zeichen der Zeit verstanden werden und Protestaktionen vor dem Landratsamt vorerst ausbleiben.
Weitere Recherchen demnächst auf dieser Seite !
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