Nach fast einem Jahr Recherche und weiteren unglaublichen Details zur Sache verstärkt sich die Vermutung einer Kumpanei zwischen der Baubehörde des Landkreises Uckermark und meinen mich weiterhin denunzierenden Nachbarn Müller und Pezenka-Ensslin, die mit mittlerweile schon kriminellen Energien und perfiden Verleumdungen versuchen, Ihre Interessen gegen mich durchzusetzen.

 

In meinen bisherigen Ausführungen hatte ich von meinen Erlebnissen berichtet, die ich im Zusammenhang mit einem Nutzungsverbot meines beim Ort Röddelin in der Uckermark liegenden Bungalows erfahren konnte. Die diesbezüglichen Zusammenhänge zwischen Müller und dem Chef der zuständigen Baubehörde des Landkreises Uckermark Harder wurden bereits entsprechend des Schriftverkehrs zwischen beiden kommentiert.

Bisher wenig Beachtung in der „Anordnung der Nutzungsuntersagung meines Bungalows“ von der Unteren Baubehörde des Landkreises Uckermark fand dabei die Aussage:

Es gibt aber auch Indizien für eine Nutzung der Bungalows in Gestalt einer Nachbarbeschwerde“

Nach längerem Versuch dieser Aussage habhaft zu werden, habe ich sie nun von der Baubehörde erhalten und war und bin immer noch fassungslos über den Inhalt dieser sogenannten Nachbarbeschwerde Müller, die offensichtlich ungeprüft zum Anlass genommen wurde in benannter Art und Weise gegen mich vorzugehen. Dies dann wiederum in treuer Gefolgschaft von Müllers Nachbarin Pezenka-Ensslin.

Da die Erwähnten in ihrer „Beschwerde“ auch andere, auf dem Gesamtareal ansässige Eigentümer denunzieren, möchte ich mich nur auf die gegen mich gerichteten markierten Aussagen in der Mailaussage beschränken, die wie folgt inszeniert wurden:

Auszug 3620- 21 – 32 Seiten 1 bis 4

Erschreckend in der Ausführung von Müller ist die Tatsache wie akribisch sämtliche meiner Aktivitäten (mit Lichtbild) aufgeführt sind und mit welcher Verlogenheit Informationen verbreitet werden die frei erfunden sind, bzw. dramatisch übertrieben werden. Nachstehend einige herausgestellte Aussagen dazu:

+ ich hätte Müller mein Objekt zum Kauf angeboten

+ abgelegte Wellasbestplatten vom Dachbereich stellen eine „wilde Sondermülldeponie“ dar (Müller deckt mit eigenen Platten sein Brennholz ab !)

+ Personen mit PKW oder Wohnmobile kamen auf mein Grundstück um Übernachtungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Müller unterstellt in dem Zusammenhang eine gewerbliche Nutzung und recherchierte dazu im „Netz“

+ Eine nicht genehmigte Brunnenbohrung soll stattgefunden haben

+ es wird eine fehlende Abfallentsorgung bemängelt           u s w.

Bemerkenswert dabei ist die Art und Weise des Vorgehens von Müller, die Parallelen zu den Spitzeltätigkeiten der STASI der ehemaligen DDR vermuten lassen und der Vergangenheit des gesamten Ensembles gerecht werden.

In dem Zusammenhang ist auch die Aussage von Müller in seiner sogenannten „Beschwerde“ interessant: Auf diesem Grundstück steht eine Ferienanlage einer als Staatssicherheit bekannten ehemaligen DDR-Behörde!

Nur 3 Monate später, am 19.11.2021 schreibt Müller in einem weiteren Bericht an das zuständige Bauamt: Die Bungalowbebauung auf den heutigen Flurstücken wurde bekannter Weise zu DDR-Zeiten vor der Wende in Trägerschaft des Ministeriums für Staatssicherheit (MFS) und als Ferienhausgebiet genutzt. Die Nutzung dieser Bungalows war überwiegend und auf Dauer einem elitären wechselnden MFS-Mitarbeiter Personenkreis vorbehalten und für den Erholungsaufenthalt bestimmt!

In Bewertung dieser Aussagen könnte vermutet werden, dass der Verfasser über Insiderwissen verfügt und eventuell selbst Nutznießer beschriebener Erholungsaufenthalte war.

Nach wie vor in der Odyssee meiner Erlebnisse zur Sache zieht sich eine weiterhin seltsam anmutende Beziehung zwischen Müller und dem Bauamtsleiter des Landkreises Uckermark, Harder wie ein roter Faden durch die mittlerweile jahrelang anhaltende Tortur.

Dies wurde auch nochmals im September 2024 bei einem Treffen mit dem Amtsleiter auf meinem Bungalowgrundstück in Röddelin deutlich. Nach meinem Hinweis, dass man Müller auf dem  Ensemble der ehemaligen STASI, auf welchem auch mein Bungalow steht, ein Ferienhausobjekt genehmigt hatte, mir allerdings gegen Strafandrohung 10 m entfernt die Nutzung meines Bungalows versagt, war lediglich vom Amtsleiter zu hören: Dieses Objekt (Ferienhaus Müller) hätte niemals genehmigt werden dürfen!  

Ebenfalls wurde mein Insiderhinweis, dass Müller eventuell ein anderes, auf seinem Grundstück stehendes Objekt als Bestandsschutz gesichert für die Genehmigung seines Ferienobjektes vorgeschoben haben könnte, ignoriert. Kommentarlos hingenommen war ebenfalls der Hinweis zur offensichtlichen Nutzung zwei in Müllers Eigentum befindlicher Bungalows, die sich in gleicher Position wie die meinigen befinden, als derzeitige Baustofflager.

Weiterhin seltsam erscheint die Gleichgültigkeit des Bauamtsleiters Harders nach dem Vororttermin und den Hinweisen zu den Aktivitäten des Denunzianten Müller an seinen Gebäuden. Einem geschulten Juristen wie Harder sollte bekannt sein, dass Baugenehmigungen die durch falsche Angaben erschwindelt wurden, schadensersatzlos hinfällig sind (Urteil des OLG Koblenz / Az.1U 149/03). In dem Zusammenhang ist es mehr als bedenklich, dass meiner Anfrage zur Einsichtnahme der Baugenehmigung Müller mit der Begründung: „Man könne diese nach mehr als 10 Jahren nicht mehr auffinden“ abgewiesen wurde. Nur wenige Monate später, nach weiterem Nachhaken kam dann der Hinweis auf eine vorhandene Akte und eine Erweiterung.

Es wird weiterhin zu recherchieren sein, wer und warum offensichtlich Müllers Aktivitäten schützt bzw. geschützt werden. Offensichtlich in dem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass Müllers Vorhaben auf die Erweiterung einer eigenen Ferienanlage zielt, bei der dann auch meine Gebäude nach meiner Vertreibung eine nützliche Rolle spielen würden. Es bleibt abzuwarten, in wie weit er dabei weiterhin auf die schützende Hand des zuständigen Bauamtes rechnen kann.

Nicht nur diese Erkenntnis, sondern auch eine andere Tatsache in den benannten Zusammenhängen erscheint seltsam.

Immer wieder wird von der zuständigen Baubehörde, Müller und seiner Gefolgschaft Pezenka-Ensslin ein höchst sensibles, sich in einem Landschafts-Vogel-und Naturschutz befindliches Gebiet propagiert, welches mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu schützen ist.

Vollkommen unberührt von alledem erscheint seltsamerweise eine sich unmittelbar dem beschriebenen Gebiet angrenzende Ferienhaussiedlung mit frisch sanierten, sogenannten Finn Hütten. Eine Einzeichnung von Bebauungen ist in keiner Karte zu finden, lediglich der Hinweis auf einen Verein „Waldsiedlung e.V.“ Selbst Bauamtsleiter Harder schien von deren Existenz überrascht, offensichtlich ist bei sämtlichen Recherchen gegen mich diese Siedlung nie aufgefallen oder wurde bewusst ignoriert.

Weiteres zur Sache folgt mit Sicherheit !